Das Thema »erloschene Betriebserlaubnis vom Bike« haben wir bereits mehrfach angerissen. Es ist an der Zeit für einen kompletten Überblick in Kurzform.

Entspricht das Bike den gesetzlichen Anforderungen, wird die Betriebserlaubnis erteilt (§ 19 StVZO). Mit dieser verfügt es über die Berechtigung, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Die Betriebserlaubnis hat grundsätzlich bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung des Motorrads Bestand, kann aber bereits bei kleinsten Änderungen erlöschen. Insbesondere aus Umweltaspekten, also, wenn diese zu einer Verschlechterung des Abgas- und/oder Geräuschverhaltens führen. Weiterhin kommen bauliche Veränderungen, bei denen eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, in Betracht, was häufig in der Bikerszene als nicht nachvollziehbare Beschränkung wahrgenommen wird. Ob der Beamte bei der Kontrolle zu dem Ergebnis kommt, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, liegt vielmals in seinem Ermessen. Es kommt daher wieder auf dessen Beurteilung an, ob er eine Mängelkarte ausstellt oder die Sicherstellung, nötigenfalls die Beschlagnahme anordnet. 

Betriebserlaubnis vom Bike erloschen – Was ist jetzt zu tun?

Bei einer Mängelkarte ist der Ablauf klar. Mangel beseitigen, Bike beim Prüfer vorstellen, Mangelbeseitigung bestätigen lassen, Karte bei der Polizei vorlegen. Wird die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgewiesen, erfolgt eine Meldung zur Zulassungsstelle. Diese ordnet nötigenfalls die Zwangsstilllegung an, wenn die Beseitigung auch nach deren Aufforderung nicht nachgewiesen wird. Nach einer Sicherstellung beziehungsweise Beschlagnahme, die oft zur Beweissicherung erfolgt, wird das Bike im Auftrag der Beamten hinsichtlich des vorliegenden Verdachts einer sachverständigen Begutachtung unterzogen. Was dabei herauskommt, unterliegt letztlich der juristischen Würdigung der Gerichte. Der Sachverständige stellt lediglich fest. Das leider nicht immer richtig. Oft nicht in dem erforderlichen Umfang oder weit über den Auftrag hinaus, sodass hierdurch Kosten entstehen, die mit dem Tatvorwurf nicht im Zusammenhang stehen. 

Ist die Betriebserlaubnis vom Bike erloschen, lebt sie nicht wieder auf

Ist die Betriebserlaubnis erloschen, dürfen nur noch Fahrten im direkten Zusammenhang mit der Wiedererlangung der Betriebserlaubnis durchgeführt werden, also um es in der Werkstatt oder zur Abnahme bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur vorzuführen. Hierbei dürfen die alten Kennzeichen verwendet werden. Zwar muss nicht die nächste Prüfstätte angefahren werden, jedoch eine in der Nähe befindliche. Ob die Betriebserlaubnis erloschen ist oder deren Erlöschen erst festgestellt wird, spielt für die Wiedererlangung keine Rolle. Fakt ist, sie lebt nicht wieder auf. Sie muss bei der Zulassungsbehörde neu beantragt werden und wird bei Nachweis, eines wieder der Betriebserlaubnis entsprechenden Zustandes, neu erteilt. 

Meist reicht ein Nachweis der Beseitigung des Mangels

Tatsächlich begnügt sich die Zulassungsstelle meist mit dem Nachweis der Beseitigung des Mangels. Ein Gutachten, das sich auf die Veränderung, die zum Erlöschen geführt hat, bezieht, ist ausreichend, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Bike noch in anderen Bauteilen unvorschriftsmäßig ist. Diese Einschätzung obliegt dem Prüfer. Denn grundsätzlich ist ein Vollgutachten erforderlich, um den Nachweis der Wiederherstellung des ursprünglichen, der Betriebserlaubnis entsprechenden Zustandes, bei der Straßenverkehrsbehörde zu erbringen. Ist lediglich der Nachweis der BE verloren gegangen, besteht die Möglichkeit diesen über einen Antrag, den ihr auf der Seite des KBA findet, neu ausstellen zu lassen (kostet knapp 40 Euro). Hierzu muss unter anderem die Fahrgestellnummer angegeben werden. 

Romy Kreisel
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht bei | Website

Romy Kreisel ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht. Seit Juni 2018 analysiert sie für die CUSTOMBIKE präzise Gesetzestexte, klärt in ihrer Kolumne »Recht und Info« Rechtsfragen rund um das Custombike-Thema und macht juristische Formulierungen für den Leser verständlich.