Messen und Bikeshows, gern europaweit, sind eine gute Möglichkeit für Profis und Privatschrauber, ihre Arbeiten einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Wer sich aber dabei nicht an vorgegebene Regeln hält, für den kann die Teilnahme an einer Motorradmesse in einem bösen Erwachen enden – so geschehen bei einem Schweizer Custombetrieb, der reichlich Ärger mit dem Zoll bekam.

Januar 2019, Motorradwelt Friedrichshafen, eigentlich eine Veranstaltung überwiegend für Serienbikes. Um Schwung in die Sache zu bringen, trägt der Veranstalter auch dort mittlerweile eine Bikeshow für Customs aus. In diesem Jahr wurde außerdem die Schweizer Motorradmanufakur »McSands Motorshop« eingeladen. Die Besitzer, das Ehepaar Sandra und Mac Fröhlich, haben sich in der Szene einen guten Namen mit dem Um- und Aufbau von Oldschool-Harleys gemacht. In Friedrichshafen sollen sie ihr Können live demonstrieren, vier Kundenmotorräder samt entsprechender Papiere haben sie außerdem im Gepäck, um ihr Wirken direkt an fertigen Objekten zeigen zu können. Fröhlich brechen die Fröhlichs nach Deutschland auf, nichtwissend, dass das Wochenende für sie in einer vorläufigen Katastrophe enden wird. Was war passiert?

Ist das Bike nicht zugelassen, gilt es als Handelsware

Am Sonntagnachmittag kurz vor Messeschluss taucht der deutsche Zoll am Messestand von McSands auf und will die Papiere für die ausgestellten Bikes sehen. Zwei der Motorräder sind zu diesem Zeitpunkt nicht in der Schweiz eingelöst, auf Deutsch: nicht zugelassen und entsprechend versichert. In diesem Moment gelten die Bikes in Deutschland als Handelsware. Dafür wiederum muss ein sogenanntes »Carnet ATA« gelöst werden, sonst werden die üblichen Steuern auf die Auslandseinfuhr erhoben. Mac und Sandra hatten dieses Dokument nicht, mit schlimmen Folgen für den kleinen Betrieb, dem plötzlich Steuerhinterziehung vorgeworfen wird.

Bußgeldverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung. Mal eben mehr als 6.000 Euro hinblättern, nur weil man seine Maschinen auf der Messe zeigt?

Der deutsche Zoll erhebt im Falle einer Zuwiderhandlung nicht nur ein Bußgeld von maximal zwanzig Prozent des Fahrzeugwertes, sondern außerdem sechs Prozent Zollgebühren plus zunächst neunzehn Prozent Einfuhrumsatzsteuer (Achtung: Für Oldtimer gelten sieben Prozent, Anm. der Red.) – auch wenn, wie in diesem Fall nie eine Verkaufsabsicht bestanden hat und das Motorrad einem Kunden gehört. Der Betrag ist direkt vor Ort zu begleichen. Und weil die Fröhlichs so viel Geld nicht dabei haben, wird erst mal die Kreditkarte bis zum Limit belastet. Gegen diesen Bescheid kann mit der entsprechenden Ausfuhrbestätigung aus Deutschland beziehungsweise der Einfuhr in die Schweiz zwar beim Zollamt auf schriftliche Anfrage Einspruch erhoben werden. Wie lange es dauert, bis man das Geld zurückbekommt, weiß zu diesem Zeitpunkt allerdings noch niemand. Aber es kommt noch dicker.

Motorradmessen und Bikeshows – Der Zoll kennt kein Erbarmen

Im März läuft das Verfahren rund um die McSands-Bikes bereits seit zwei Monaten, da eröffnet der Zoll ein weiteres Verfahren für die zwei anderen, zunächst nicht bemängelten Bikes. Da die Bikes zu Messezwecken verwendet wurden, so der Zoll, gelten sie direkt als Handelsware, zugelassen oder nicht. Also müssen die Fröhlichs in der Folge auch diese zwei Motorräder in der Schweiz zur Polizei bringen und sich bestätigen lassen, dass diese sich auch in der Schweiz befinden.

Am Ende wurden aus mehr als 14.000 Euro Zoll und Einfuhrumsatzsteuer »nur« noch 1.050 Euro Bußgeld. Der Ärger bis dahin: Unbezahlbar

Da die Beamten in Friedrichshafen diese zwei eingelösten Motorräder aber nicht behandelt haben, ist streng genommen nicht mal erfasst, um welche Motorräder es sich handelt und, ganz wichtig, was deren Wert ist. Heißt, die Fröhlichs müssen beweisen, dass zwei Motorräder wieder in der Schweiz sind, von denen der Deutsche Zoll nicht mal weiß, welche das sind, »haarsträubend und absurd«, mehr fällt Sandra Fröhlich zu diesem Zeitpunkt kaum ein. Dass der ursprüngliche Fehler trotzdem auf Seiten der Customizer lag, ist den Fröhlichs übrigens durchaus bewusst. »Ganz klar unsere Schuld, wir hätten uns besser informieren müssen«, sagt Sandra uns im Gespräch, »ob das alles aber noch verhältnismäßig war, ist eine andere Frage.« 

Deutschen Messen werden die Schweizer Customizer trotz allem nicht fernbleiben

In der Tat ging die Sache für Mac und Sandra am Ende glimpflich aus. Sie konnten alle erforderlichen Beweise bringen, 1.050 Euro Bußgeld sind gering im Vergleich dazu, was hätte passieren können. Deutschen Messen werden die Schweizer Customizer übrigens trotz allem nicht fernbleiben, ganz im Gegenteil. »Uns war bei der Sache am Ende vorrangig eines wichtig«, sagen die Fröhlichs, »wir wollen darauf hinweisen, welche Probleme die Teilnahme an einer Messe oder Bikeshow bringen kann, vor allem Bezug auf Nicht-EU-Staaten.« Auch deshalb haben wir die Geschichte von Mac und Sandra öffentlich gemacht.

 

Romy Kreisel, Katharina Weber