Wenn das Motorrad 30 Jahre oder mehr auf dem Buckel, besteht die Möglichkeit, ein H-Kennzeichen zu bekommen. Unter welchen Voraussetzungen das möglich ist und ob es sich überhaupt lohnt, zeigen wir hier.
Um das »H« zu erlangen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Es wird erteilt für Fahrzeuge, die vor mindestens dreißig Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen: § 2 Nr. 22 FZV. Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist ein Gutachten erforderlich, wobei die Hauptuntersuchung gleich miterledigt wird. Hierbei wird geprüft, ob das Bike ohne erkennbare technische Mängel im Sinne der StVZO ist, wobei natürlich der zu jener Zeit geltende Stand der Technik und Normen berücksichtigt werden.
Originalzustand oder nachweislich zeitgenössischer Zustand
Dass das Motorrad »weitestgehend dem Originalzustand« entsprechen muss, eröffnet die Möglichkeit Fahrzeuge, die nicht nur Originalteile, sondern auch originalgetreue Nachbauteile verbaut haben, als Oldtimer anerkennen zu lassen. Dabei muss das Gesamtfahrzeug eindeutig zu identifizieren sein, z. B. anhand seiner Typenbezeichnung den Herstellerangaben zuzuordnen sein und in seinem äußeren gesamten Erscheinungsbild dem damaligen Originalerscheinungsbild entsprechen. Wobei sich die wesentlichen Baugruppen weitestgehend in originaler Konfiguration, im Originalzustand oder im nachweislich zeitgenössischen Zustand befinden müssen.
Motorrad H-Kennzeichen – Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut
Wann dies der Fall ist, definiert das Gesetz genauso wenig, wie den Begriff »kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut«, sodass es wieder einmal auf die richtige Sichtweise des Gutachters ankommt. Dieser orientiert sich an der »Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO«, die das Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt Heft 7/2011 S. 257 vom 6. April 2011 bekanntgegeben hat. Da diese Richtlinie unterschiedliche Interpretationen bei der Begutachtung ermöglicht, hat beispielsweise der TÜV-Süd einen Anforderungskatalog zur Orientierung für die Prüfingenieure und amtlich anerkannten Sachverständigen erarbeitet. An diesem kann man vorab auch selbst kritisch prüfen, ob das Bike für eine Oldtimerzulassung in Frage käme.
Steuerlich erst jenseits der 600 Kubik interessant
Ist das Gutachten positiv, steht der Zulassung als Oldtimer nichts mehr im Wege. Finanziell hält sich die Ersparnis allerdings in Grenzen. Steuerlich wird für ein Bike mit normaler Zulassung je angefangene 25 ccm Hubraum 1,84 Euro pro Jahr fällig, dagegen beträgt sie für das als Oldtimer anerkannte Bike konkret 46,02 Euro unabhängig vom Hubraum. Eine Beispielrechnung mit 1200 ccm zeigt eine Ersparnis von lediglich rund 42,– Euro / jährlich. § 1 Abs. 2 Nr. 4 S.1 Kraftfahrzeugsteuergesetz: 1200 ccm : 25 * 1,84 Euro = 88,32 Euro § 9 Abs. 4 Nr.1 Kraftfahrzeugsteuergesetz: 46,02 Euro
Das H-Kennzeichen ist auch als Saisonkennzeichen möglich
Mit einem Oldtimersaisonkennzeichen ließe sich nochmals sparen, da lediglich für die Zeit der Zulassung, die zwischen zwei und elf Monaten liegen kann, die Steuer anteilig zu entrichten ist. Ob das ausschlaggebend ist, gegenüber einer vollen oder Saisonzulassung, kann man nur für sich selbst entscheiden. Zumal das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden darf. Die Möglichkeit ein H-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen zu verwenden wurde bereits mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 14 vom 29.03.2017 durch die dritte Verordnung zur Änderung der FZV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften bekannt gemacht. Mit dieser wird unter anderem in § 9 Abs. 3 S. 4 FZV klargestellt, dass auch für Oldtimer Saisonkennzeichen erteilt werden können. Da sich die Regelung in der aktuellen Fassung der Verordnung noch nicht umgesetzt findet, sollte man sich bei der Zulassungsstelle zur Not auf die Bekanntmachung berufen.
Motorrad H-Kennzeichen – Finanziell lohnt es kaum
In der Versicherung kann das wertvolle Stück auch ohne Oldtimerzulassung als Oldtimer versichert werden. Der günstigere Versicherungsschutz muss gesondert vereinbart werden und schränkt die Nutzung unter anderem hinsichtlich der jährlichen Laufleistung ein. Bei saisonaler Nutzung dürfte sich auch hier der Versicherungsbeitrag nochmals entsprechend reduzieren. Von Vorteil kann dagegen das rote Oldtimerkennzeichen, das sogenannte »07er« (§ 17 FZV) sein, mit dem man haltergebunden auch mehrere historische Bikes / KFZs einzeln bewegen darf. Aber Achtung: dies nur zu strengen Bedingungen, denn fahren darf man nur zu besonderen angemeldeten Oldtimerveranstaltungen. Dafür erfordert es, für die in der Garage ruhenden Schätze, weder einer Betriebserlaubnis noch einer Zulassung. Vorher muss jedoch jedes Fahrzeug die Anforderungen erfüllen, für die das 07er-Kennzeichen jeweils gilt, was ebenfalls durch ein entsprechendes Gutachten nach § 23 StVZO nachgewiesen werden muss. Zudem verlangt die Zulassungsstelle bei Antragstellung ein Führungszeugnis und holt einen Auszug aus Flensburg ein. Allerdings sollten Fahrten außerhalb der zugelassenen Wege zu Oldtimertreffen, Probefahrten, Überführung oder Fahrten zur Werkstatt tunlichst unterlassen werden. Denn diese Fahrten deckt die Versicherung im Falle eines Schadens nicht ab. Neben der Entziehung des Kennzeichens droht ein Bußgeld bei Missbrauch.
Motorrad H-Kennzeichen könnten noch ungeahnt nützlich sein
Fazit: Finanziell lohnt sich das H-Kennzeichen kaum und für die Zulassung eines echten Oldtimers erhöht sich der Aufwand. Wer sein Bike jedoch als »erhaltungswürdiges Kulturgut« besonders kennzeichnen möchte, kann mit einer H-Zulassung seine Rarität und Originalität nochmals in den Vordergrund stellen. Und wer weiß: Je nachdem, was der Klima-Aktivismus noch für Blüten treibt, könnte ein H-Kennzeichen ungeahnt hilfreich sein. Stichwort: Bestandsschutz!
Romy Kreisel
Romy Kreisel ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht. Seit Juni 2018 analysiert sie für die CUSTOMBIKE präzise Gesetzestexte, klärt in ihrer Kolumne »Recht und Info« Rechtsfragen rund um das Custombike-Thema und macht juristische Formulierungen für den Leser verständlich.