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Motorradblinker

Diesmal widmen wir uns dem Thema Fahrtrichtungsanzeiger, wie Blinker offiziell bezeichnet werden. Die Regelungen für Motorradblinker sind konkret im Gesetz wiedergegeben und unterscheiden sich hauptsächlich in den einzuhaltenden Abständen beim Anbau.

Während § 54 Abs.4 Nr.2 StVZO an Krafträdern verlangt, dass der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen muss, legt die europarechtliche Regelung in UN-ECE R 53 für die vorderen einen vertikalen Mindestabstand von 240 mm und für die hinteren Fahrtrichtungsanzeiger ein Mindestabstand von 180 mm fest.

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Paarweise angebrachte Motorradblinker vorn wie hinten

Und da Deutschland ja bekanntlich verpflichtet ist, eine einmal auf europäischer Ebene erteilte Betriebserlaubnis anzuerkennen, wird dieser Unterschied auch bestehen bleiben, solange Deutschland seine nationalen Regelungen nicht anpasst. Gegenüberstellend verlangen beide Vorschriften im Wesentlichen das Gleiche. Nationale und europarechtliche Regelung fordern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite des Motorrades.

Eine E-Prüfnummer ist bei Motorradblinkern Pflicht

Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen in festgelegter Frequenz gelb blinken. Hinten müssen sie an einem festen Teil montiert sein und vorne dürfen sie an einem beweglichen Teil mitschwingen. Eine E-Prüfnummer ist Pflicht, wobei jedem Land seine eigene Nummer zugeordnet ist, z. B. E1 für Deutschland. Die zwei vorderen Fahrtrichtungsanzeiger benötigen Kategorie 1 gemäß UN-ECE Regelung 6 oder Kategorie 11 gemäß der UN-ECE Regelung 50. Die hinteren müssen mit Kategorie 2 gemäß UN-ECE R6 oder Kategorie 12 gemäß UN-ECE R 50 beschriftet sein.

Durch moderne LED-Technik sind die Blinker extrem geschrumpft und am Motorrad längst kein störende Element mehr. Die Kleinsten sind deutlich kleiner als ein 1-Cent-Münze

Und was bedeuten diese Kategorien? Für die vorderen bzw. hinteren Blinker ist jeweils ein anderer Mindestwinkel der räumlichen Lichtverteilung festgelegt. Und je nachdem, ob darauf z. B. die Nr. 11 oder die Nr. 12 angebracht ist, muss der Blinker dann vorn bzw. hinten am Motorrad angebracht werden, um diese Lichtverteilung beim Blinken und damit die Sichtbarkeit zu gewährleisten.

15 Euro Strafe – klingt nicht dramatisch

In diesem Zusammenhang sei gewarnt, dass eine Zuwiderhandlung gegen die jeweiligen Vorschriften, die Blinker betreffend, mit einem Verwarngeld von 15 Euro geahndet wird. Das klingt nicht dramatisch, aber auch hier gilt wieder: Wenn eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, erlischt die Betriebserlaubnis. Und im Falle einer Kontrolle entscheidet darüber zunächst der kontrollierende Beamte.

Andere müssen die Motorradblinker jederzeit sehen können

Wichtig ist – und das kann Leben retten – Fahrtrichtungsanzeiger müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann, § 54 Abs. 1 S. 3 StVZO.

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Info |  kreisel-jena.de

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Fotos: Benjamin Grna
Fotos sind urheberrechtlich geschützt

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Kommentare

4 Antworten zu „Motorradblinker“

  1. Avatar von Niko
    Niko

    Hallo,

    Ich wollte mal wissen, welche Strafe bekommt man wenn die Blinker vorne und hinten nicht den passenden Abstand haben? Habe eine Beta 125 rr 2020.

    1. Avatar von Carsten Heil
      Carsten Heil

      Das müssten 15 Euro sein. Allerdings: Meint der kontrollierende Beamte, dass durch eine Zuwiderhandlung gegen Vorschriften über lichttechnische Einrichtungen eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, wird er gegebenenfalls das Erlöschen der Betriebserlaubnis bescheinigen. Das wird dann mit Vorführung etc. natürlich deutlich teurer …

  2. Avatar von Frank
    Frank

    Hallo,
    ich plane an meinem Motorrad (Bj. 2012) zusätzliche Blinker vorn zu montieren.
    In vielen Foren habe ich da sehr unterschiedliche Aussagen gefunden, leider ist keine sehr Hilfreich gewesen, ob das zulässig ist.
    Derzeit habe ich Lenkerenden Blinker und die hinteren Blinker.
    Da ich eine abnehmbare Batwing habe, werden die Lenkerenden Blinker, bei montierter Batwing, nach vorn verdeckt.
    Deshalb würde ich gerne vorn zwei weitere Blinker, unter Einhaltung der Maßvorgaben montieren.

    1. Avatar von Carsten Heil
      Carsten Heil

      Hi Frank, schau mal hier, die Infos sind wasserdicht: https://custombike.de/recht-und-info/gut-geblinkt
      Ansonsten einfach mal beim TÜV vorbeifahren und nachfragen, dann bist Du auf der sicheren Seite.

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