Beim Umbau gelten Regeln, damit das Motorrad legal bleibt – und diese führen uns diesmal zu einem grundsätzlichen Thema: Was ist mit der Betriebserlaubnis?
Der neue Auspuff ist endlich etwas lauter und kerniger, das Bike bekommt jetzt eine gute Linie, die Fender gekürzt, die kleineren Spiegel verschwinden unter den Lenker und die Mini-LED-Blinker geben den letzten Schliff, weil sie fast unsichtbar scheinen. Einfach mal ein paar kleinere Umbauten und schon sieht alles ein bisschen besser aus und wird eh nur dem Kenner auffallen. Doch wo liegt dann das Problem? Leider können schon minimale Umbauten dazu führen, dass die Betriebserlaubnis (BE) des ganzen Motorrads erlischt.
Die Betriebserlaubnis kann nach dem Umbau automatisch erlöschen
Und was sagt der Gesetzgeber dazu? Die Vorschriftsmäßigkeit von Ein- und Anbauten am Fahrzeug wird durch die Betriebserlaubnis belegt. Sie ist Voraussetzung für die Zulassungsfähigkeit des Motorrades. Nachträgliche Umbauten verändern den in der BE beschriebenen Zustand des Bikes. Sie können zu ihrer Entziehung führen, wenn die veränderten Eigenschaften als nicht zulässig festgestellt werden. Wenn durch den Umbau eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, erlischt die Betriebserlaubnis sogar automatisch. Gleiches gilt, wenn das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird

Das klingt alles ziemlich abstrakt und führt zu großen Unsicherheiten, wenn man für einen Umbau klare Grenzen sucht. Gerade die Vorstellung einer theoretischen Gefährdung von Verkehrsteilnehmern wird da beim Schrauben in der Garage schon etwas schwieriger. Aber was ist gemeint? Beispielsweise, dass ein zu kleiner Spiegel dazu führen kann, dass man andere übersieht, dass ein Lichtzeichen nicht wahrgenommen werden kann, weil es zu klein oder schwach ist und damit niemandem klar war, wohin man abbiegen will. Die Fontäne im plötzlichen Platzregen, die dem Folgenden so die Sicht nimmt, dass dieser bei der nächsten Gelegenheit in den Gegenverkehr lenkt – und so weiter. In diesen Fällen wäre eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs also wesentlich beeinträchtigt. Ein automatisches Erlöschen der BE ist im Gesetz auch bei Überschreiten der zulässigen Dezibelzahlen oder bei Veränderungen im Abgasverhalten (Beispiel »Dieselaffäre«) beschrieben.
Schwierige Beweislage – War der Umbau Schuld am Unfall?
Und was sind die Konsequenzen? Eine Ausfahrt trotz erloschener Betriebserlaubnis kann zu einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt führen. In einfachen Fällen ist mit einer Buße von mindestens 50 Euro zu rechnen. Im Extremfall droht die Beschlagnahme. Auch zivilrechtlich kann die erloschene Betriebserlaubnis relevant sein. Wurde nämlich durch einen Umbau ein Unfall mitverschuldet, muss mit einer Haftungsquote gerechnet werden. Und sollte die eigene Haftpflichtversicherung in ihrer Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein An- oder Umbau vorgenommen wurde, durch den die Betriebserlaubnis erloschen war oder dazu geführt hätte, bleibt sie Dritten gegenüber zwar zur Zahlung verpflichtet. Kann der Fahrzeugführer jedoch nicht den Beweis erbringen, dass das Schadensereignis gerade nicht durch seine Pflichtverletzung verursacht wurde, kann ihn die Versicherung in Regress nehmen. Und bis zu einem gewissen Betrag die Rückzahlung eines geleisteten Schadensersatzes und gegebenenfalls Schmerzensgeldes verlangen.
Betriebserlaubnis nach dem Umbau – Ist das Motorrad noch legal?
Besonders wichtig ist es, hier nochmals auf die Gefahren der unsichtbaren Umbauten mit billigen Plagiatteilen hinzuweisen. Über diese wurde in CUSTOMBIKE schon ausführlich berichtet. Denn Bauteile, die eine E-Prüfzeichenpflicht besitzen und auf diese Art imitiert werden, führen zum Erlöschen dieser Prüfzeichensicherheit und damit zum Wegfall der damit zugesicherten Eigenschaften. Was sich hierbei auf die BE auswirken kann. Zusammenfassend sollte man zu dem Schluss kommen, dass eine Vorstellung beim TÜV-Gutachter nicht immer eine Schikane bedeutet. Sie kann auch sicherstellen, dass einem Individualität und Geschmack nicht teuer zu stehen kommen. Wenn das Kind dann einmal in den Brunnen gefallen ist, sollte auf eine rechtliche Begleitung nicht verzichtet werden.
Info | www.kreisel-jena.de

Romy Kreisel
Romy Kreisel ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht. Seit Juni 2018 analysiert sie für die CUSTOMBIKE präzise Gesetzestexte, klärt in ihrer Kolumne »Recht und Info« Rechtsfragen rund um das Custombike-Thema und macht juristische Formulierungen für den Leser verständlich.
Das sich Deutschland da immer so wichtig nehmen muss. Bin grade im Ausland. Was hier so alles auf der Strasse fährt… Da würde der bürokratische Amtsschimmel der BRD schnappatmung bekommen…
Soeren Schmid Ich gebe Ihnen absolut recht. Ich bin zwar Schweizer, aber hier dürfte es ähnlich wie in D sein. Ich war in Redding, Kalifornien, an einer Car-Show. Da gab es Autos, dafür würde man in D + CH nie eine Fahrbewilligung bekommen. Das skurillste Fahrzeug, das ich da gesehen habe, der Besitzer hat mir versichert, dass er dafür eine Betriebsbewilligung hat, sprich, er darf auf der Strasse fahren, war ein …. Nein, zuerst ein paar technische Angaben: ~ Chevrolet-Motor mit 8 Zylindern, 520 PS, braucht von 0 auf 60ml / 100Km/h lediglich 8 Sekunden. Lösung: Beim Wagen handelt es… Weiterlesen »
Es wird immer
Es wird immer besser mit Regelung die ausyden Schubladen der Behörden gezogen werden. Wo ist da der Spaß Ffaktor… Solche Themen gibt es nur hier … uns speziell in Deutschland. Schaut man über den großen Teich, sieht man die schönsten Lösungen, die von den Leuten gefeiert werden. Das Grüne Deutschland läßt grüßen …
Ich habe schon des öfteren Motorräder gesehen, die keine Blinker hatten.
Was ist, wenn das Motorrad z.B. aus den frühen 60er stammt ? Da gibt’s doch bestimmt viele, die von Anfang keine Blinker montiert hatten.
Das ist relativ einfach: Gesetzlich Bestimmungen für Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) sind für Motorräder laut StVZO ab Erstzulassung 01.01.1962 vorgeschrieben. Entsprechend braucht’s vorher keine.