Schlagwort: Vermummungsverbot
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Vermummungsverbot für Biker?
Die Straßenverkehrsordnung schreibt seit dem 19.10.2017 in § 23 Abs. 4 S. 1 StVO vor, dass es beim Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland verboten ist Hauben, Schleier (z. B. Burka, Nikab) oder Masken zu tragen, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verhüllen oder verdecken


