Nur alte Motorräder dürfen ohne Rückspiegel fahren. Um alle anderen hat sich der Gesetzgeber innig gekümmert
»Kraftfahrzeuge, außer Krafträder und offene Elektrokarren, müssen einen nach Größe und Art der Anbringung ausreichenden Spiegel für die Beobachtung der Fahrbahn nach rückwärts haben.« Genau so stand es in der Ur-StVZO von 1937. Motorräder benötigten also keinerlei Rückspiegel. Wer sich Spiegel finanziell erlauben konnte, baute diese wohl freiwillig an. Wer heute an seinem Motorrad auf einen Spiegel verzichten oder legal nur einen linken Spiegel montieren will, der sollte zunächst auf das Datum der ersten Zulassung achten.
Ein Rückspiegel ist vorgeschrieben
Mit der Neufassung der StVZO wurde zum ein Rückspiegel bei Krafträdern Pflicht. Stand dort noch recht allgemein drin, dass Größe und Art ausreichen müssen, um die Fahrbahn rückwärtig beobachten zu können, so wurde in den Auslegungsvorschriften eine Mindestfläche von 60 cm² definiert. Und da von einem Spiegel die Rede ist, darf sich die Gesamtfläche auch nicht durch die Addierung mehrerer kleiner Spiegel auf das geforderte Maß ergeben.

Zwei mal 30 ergibt zwar auch 60, zählt aber nicht. Genauso ist ein verchromter Spiegelarm nicht anrechenbar. Jeder zusätzlich montierte Rückspiegel hingegen darf kleiner sein, also auch der rechte. Erlaubt sind Plan- oder Konvexspiegelflächen (konvex = nach außen gewölbt). Noch immer gibt es keine Bauartgenehmigungspflicht für Spiegel, also kann man sich unter Einhaltung der Vorgaben auch selbst welche schnitzen. Dass auch ein Eigenbau-Teil keine scharfen Kanten haben darf, sollte jedem klar sein.
Ein zweiter Rückspiegel wurde 1990 Pflicht
Am 1. Januar 1990 bekam der Einzeltäter dann Zuwachs, der zweite Spiegel wurde Pflicht, zumindest wenn das Motorrad eine Höchstgeschwindigkeit von über 100 km/h hatte. Darunter genügte weiterhin das alleinige linke Exemplar. Wie auch bei Motorrädern aus der ehemaligen DDR, die hatten bei dieser Vorgabe noch eine Gnadenfrist bis Mitte des Folgejahres, ab 1. Juli 1991 wurden dann aber alle gleich behandelt.

Mit dem 17. Juni 2003 kam dann der Stichtag, ab dem nur noch Neuzulassungen nach dem EG-Recht möglich waren. Die StVZO bezieht sich bereits ab dem 1. April 2000 auf die EWG-Richtlinie 97/24/EG und schreibt deren Verwendung vor. In dieser ist wirklich alles geregelt, was man sich nur vorstellen kann.
Regeln im Überblick
Beispiele? Spiegel müssen einstellbar sein, wer hätte das gedacht? Weiterhin muss das Spiegelglas von einem mindestens 2,5 mm dicken Gehäuse umgeben sein. Außerdem war dem europäischen Verwaltungsrat die bis dahin in Deutschland zulässige Fläche zu klein. Er erhöhte selbige auf ein Mindestmaß von 69 cm². Aber bitte nicht in irgendeine x-beliebige Form gebracht.

In selbige muss ein Kreis von 78 mm Durchmesser passen, außerdem muss es von einem Rechteck von 12 x 20 cm eingerahmt werden können. Der kleinste runde Spiegel muss einen Durchmesser von 94 mm aufweisen, aber auch nicht mehr als 150 mm. Das Glas selbst ist nur noch in konvexer Bauart möglich. Werden diese Vorgaben verletzt, gibt es nicht das ersehnte Bauartgenehmigungszeichen. Dieses ist nämlich jetzt Pflicht und muss auch in eingebautem Zustand gut lesbar sein, also verstecken gilt nicht.
Reglementierte Sichtbarkeit
Selbst über den Anbau hat man sich Gedanken gemacht. Sind die Rückspiegel unter zwei Metern Höhe angebracht (ist jemandem ein höherer Lenker bekannt?), dann dürfen sie maximal 20 cm über den Lenkerrand hinausragen. Von der Fahrzeugmitte ist ein Abstand von mindestens 28 cm vorgeschrieben. Selbst die Sichtbarkeit ist reglementiert, der Blickwinkel von Auge zu Spiegel darf 55° (gemessen von der Waagerechten) nicht überschreiten.

Wenn also bei der nächsten HU ein Prüfer mit Wasserwaage, Geo-Dreieck und Sextant auf euch zukommt, wisst ihr warum. Durch die EG ist es garantiert nicht einfacher geworden, zumindest beim Customizing, legal zu bleiben. Oft sehen zu kleine Spiegel eben schöner aus oder passen besser ins Gesamtbild des Lenkers. Gut, dass es verständnisvolle Prüfer gibt oder ihr euch daran erinnern könnt, wo in der Garage die originalen Spiegel liegen – nur für den Notfall.





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