Wir haben bereits darüber berichtet, wie man sich in einer Verkehrskontrolle verhält, wenn das Motorrad beschlagnahmt werden soll. Heute wollen wir die Möglichkeiten danach betrachten. Hierbei unter dem Aspekt, dass die Papiere für vorgenommene An- und Umbauten vorhanden sind, der Beamte die Eintragung jedoch anzweifelt.

Wie das sein kann? Sicherlich kommt es vor, dass eine Veränderung eingetragen wurde, aber ein erneuter Umbau vergessen wurde abnehmen zu lassen. Aber auch in anderen Fällen kann eine Eintragung von den Ordnungshütern angezweifelt werden. Oft passiert dies einfach aus Unwissenheit. Fakt ist: Eine Veränderung, die ordnungsgemäß abgenommen und eingetragen ist, muss grundsätzlich von der Polizei akzeptiert werden. Erfolgt dann die Sicherstellung bzw., wenn ihr dieser widersprecht, die Beschlagnahme, ist das Bike dennoch erst einmal weg und es ist zu überlegen, was man machen kann, um es schnellstmöglich zurückzubekommen.

Wenn das Motorrad beschlagnahmt wurde …

In der Regel erfolgt die Maßnahme zu Beweissicherungszwecken. Hier geht es darum, jede Veränderung nach der Kontrolle zu vermeiden, einem Sachverständigen die Möglichkeit zu geben, An-/Umbauten zu prüfen und für eine spätere Verhandlung zu dokumentieren. Wie ihr bereits wisst, unterliegt die Beschlagnahme dem Richtervorbehalt. Wird der Sicherstellung widersprochen, muss der Beamte die Anordnung eines Gerichts erwirken. Hierfür muss er bereits telefonisch vorab seine Bedenken äußern. Allerdings wird oftmals auf die Anordnung verzichtet und Gefahr in Verzug angeführt, um die Beschlagnahme zu bewirken.

Die Justiz muss beurteilen, ob die Polizei richtig gehandelt hat

Wird ein Gegenstand ohne gerichtliche Anordnung beschlagnahmt, soll der Beamte binnen drei Tagen die gerichtliche Bestätigung beantragen, wenn ausdrücklich Widerspruch erhoben wurde, § 98 Abs. 2 StPO. So weit die Theorie. Aber auch der Betroffene selbst kann gegen die Beschlagnahme die gerichtliche Entscheidung beantragen, § 98 Abs. 2 StPO. So muss dann die Justiz beurteilen, ob die Polizei in dem Moment richtig gehandelt hat. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Beamte die Lage vor Ort fehlerhaft beurteilt hat, hebt es die Maßnahme auf und ihr bekommt das Bike sofort wieder. Wird ein solcher Antrag bei Gericht gestellt, muss darüber innerhalb von drei Tagen entschieden werden.

Wurde das Motorrad beschlagnahmt, lasst eine Überprüfung vornehmen

Und wenn das Gericht die Maßnahme bestätigt? Auch dann wird man das Bike – in der Regel – recht schnell zurückbekommen. Denn auf den Antrag wird lediglich geprüft, ob der Beamte im Moment der Beschlagnahme vor Ort aus den vorliegenden Tatsachen die richtigen Schlüsse gezogen hat und so handeln durfte. Dennoch ist es ratsam eine solche Überprüfung vornehmen zu lassen. Ohne einen solchen Antrag verbleibt das Motorrad erst mal bei der Aufbewahrungsstelle, bis es von der Polizei freigegeben wird. Und da die Beamten nicht verpflichtet sind, ihr Verhalten überprüfen zu lassen, sondern dies lediglich prüfen lassen sollen, ist die Inanspruchnahme rechtlicher Unterstützung dringend anzuraten.

Fehlt die Neudokumentation, kommt meist ein Bußgeldbescheid

Im Ergebnis heißt das: Selbst, wenn alles korrekt eingetragen war und der Beamte, meist aus schlechter Erfahrung heraus, begründete Zweifel haben durfte, kann die Maßnahme bestätigt werden. Ihr habt das Motorrad aber dann schnellstmöglich wieder. Und sollte eine Prüfung durch den Sachverständigen zu dem Ergebnis kommen, dass die Eintragung nicht passt? Ist lediglich eine alte Eintragung vorhanden, eine Neudokumentation vergessen worden, kommt meist noch ein Bußgeldbescheid hinterher. Und da eine fehlende Änderungsabnahme bereits zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen kann, würde es in so einem Fall bereits einen Punkt in Flensburg geben. Hier gilt es zu prüfen, ob der vorgeworfene Tatbestand wirklich erfüllt wurde. Sollte eine gefälschte Eintragung vorliegen, ist mit einem Strafverfahren wegen Urkundenfälschung zu rechnen. In beiden Fällen ist dringend anwaltliche Unterstützung anzuraten.

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Romy Kreisel
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht bei | Website

Romy Kreisel ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht. Seit Juni 2018 analysiert sie für die CUSTOMBIKE präzise Gesetzestexte, klärt in ihrer Kolumne »Recht und Info« Rechtsfragen rund um das Custombike-Thema und macht juristische Formulierungen für den Leser verständlich.