Alte Originalteile sind nicht mehr zu finden. Neue Bauteile, die auf den Markt gebracht werden, müssen jeweils den geltenden UN-ECE-Regelungen entsprechen. Die Idee, einen Auspuff fürs Motorrad selbst zu bauen, ist da für Customizer oder Privatschrauber naheliegend. Die Anforderungen sind allerdings hoch, die Umsetzung jedoch grundsätzlich möglich. Neben der Frage der technischen Realisierung sollten vorab zwingend die rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden.

Für Motorräder sind insbesondere die EU-Verordnung 168/2013 sowie die Vorschriften der UN-ECE-Regelungen 40, 41 und 92 relevant. Hier finden sich neben den zulässigen Abgasemissions- und Geräuschgrenzwerten auch die Bedingungen für die Genehmigung von nicht originalen Austauschschalldämpferanlagen (NORESS). Die Regelungen geben jeweils die aktuellen Anforderungen wieder, die an ein Bauteil gestellt werden, um eine E-Prüfziffer zu erlangen.

Der Motorrad Auspuff darf seit 2017 nur noch 77 db aushusten

Aufgrund der regelmäßigen Aktualisierungen sind die Prüfanforderungen dabei stets den aktuellen technischen Möglichkeiten angepasst. Teilweise gehen sie sogar darüber hinaus, sodass Umsetzungen zurückgestellt werden müssen. So wird im Moment die Umstellung auf niedrigere dB-Zahlen voraussichtlich auf das Jahr 2024 verschoben, um das Erreichen noch niedrigerer Geräuschemissionen technisch überhaupt zu ermöglichen. Die dB-Werte, die die UN-ECE R41.04 zur Zeit vorgibt, bleiben also zunächst erhalten. Die dort festgelegten 77 dB für seit 2017 neuzugelassene Bikes sind ohnehin schwer zu erreichen.

Die eingetragene db-Zahl muss eingehalten werden

Die, aufgrund der EU Verordnung 168/2013, im Jahr 2020 in Kraft getretene Euronorm 5 brachte derweil noch niedrigere Abgaswerte und neue Prüfverfahren für neuzugelassene Motorräder mit sich. Der Einbau der OBD-Schnittstelle wurde – auch bei Eigenbauten – Pflicht. Wie der Nachweis an die Mindesthaltbarkeitsanforderungen der abgasemissionsmindernden Bauteile erfolgen soll, bleibt spannend. Aufgrund des Bestandsschutzes ist allerdings ohnehin die in der Zulassung eingetragene dB-Zahl ausschlaggebend. Diese muss eingehalten werden. Auch nach dem Umbau. Das Gleiche gilt für die Abgasemissionen.

Für neue Motorräder geht in Sachen Auspuff quasi nichts mehr

Daneben sind die Anforderungen an Material- und Festigkeit zu erfüllen. Andernfalls droht das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 Abs. 2 StVZO. Kurz gesagt: Hält der neue Auspuff die der Betriebserlaubnis bzw. die zum Zeitpunkt der Erstzulassung geltenden Abgas- und Geräuschemissionen ein und genügt danach auch den Materialanforderungen, sollte der Abnahme dieses relevanten Bauteils durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen nichts im Wege stehen. Spätestens für eine ab 2020 erstzugelassene Maschine dürfte die technische Umsetzung eines Eigenbaus im Rahmen der rechtlichen Anforderungen jedoch kaum noch möglich sein. 

 

Romy Kreisel
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht bei | Website

Romy Kreisel ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht. Seit Juni 2018 analysiert sie für die CUSTOMBIKE präzise Gesetzestexte, klärt in ihrer Kolumne »Recht und Info« Rechtsfragen rund um das Custombike-Thema und macht juristische Formulierungen für den Leser verständlich.